Wie erkenne ich unseriöse Kreditvermittler?

Leider haben wir nun bereits häufiger Hinweise erhalten, dass betrügerische Unternehmen Kredite über gefälschte Websites oder über Social Media Plattformen anbieten. Diese behaupten, mit uns in Verbindung zu stehen oder die gleichen Gründer zu haben. Meist sind die Webseiten so professionell aufgebaut, dass auch ein geschultes Auge in die Irre geführt werden kann.

 

Damit Sie also kein Opfer eines betrügerischen Kreditanbieters werden, möchten wir Sie hier darauf hinweisen, wie Sie erkennen ob ein Unternehmen seriös ist und welche Verhaltensweisen angebracht sind, um einen persönlichen Schaden zu verhindern.

Wo besondere Vorsicht geboten ist:

  • Unseriöse E-Mail-Adressen.
    Sie erhalten Ihr Kreditangebot per E-Mail? Schauen Sie sich in jedem Fall den Absender genau an. Seriöse Kreditvermittler haben üblicherweise ihre eigenen E-Mail-Namen. Ein Beispiel:

  • Keine Prüfung Ihrer Unterlagen, Soforthilfe.
    Um Sie auf ihre Websites zu locken, versprechen betrügerische Anbieter von Privat- oder Sofortkrediten oft keinen Gegencheck Ihrer Unterlagen oder Abfragen bei der SCHUFA durchzuführen. Das unbürokratische, schnelle und diskrete Geld ist vermeintlich leicht zu erhalten. Aber Vorsicht: Für eine ordnungsgemäße Kreditbearbeitung benötigen wir als Kreditvermittler immer gewisse Sicherheiten. Denn wie sonst könnten wir sicherstellen, dass Sie Ihren Ratenkredit auch zurückbezahlen? Daher: Auch wenn Versprechungen vom unbürokratischen Schnellkredit schön und verlockend klingen, stecken dahinter meist unseriöse Geschäfte, von denen Sie auf jeden Fall absehen sollten.
  • Kreditformular ohne Kredit in Sicht.
    Viele Betrüger geben sich als Kreditvermittler aus und benutzen ein Anfrageformular, um an Ihre persönlichen Daten zu kommen.

  • Vorkasse, Nachnahme.
    Oft wird für Aufträge zur Kreditvermittlung zunächst ein Vorschuss kassiert -gleichzeitig bleibt die Gegenleistung aus. In diesen Fällen sollen die Antragsunterlagen per Post gegen Nachnahme angefordert werden. Sie entpuppen sich häufig im Nachhinein als wertloses Papier. Grundsätzlich sollten Sie also Kreditangebote meiden, bei denen Teil- oder Gesamtbeträge entrichtet werden müssen, bevor das Darlehen gewährt wird. Denn: Kreditvermittler haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag ausdrücklich vereinbart sein und zusätzlich auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden. Unseriöse Darlehensvermittler versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, indem sie angebliche Auslagen verlangen.
  • Hausbesuche.
    Von angebotenen Hausbesuchen sollten Sie dringend absehen. Schnell werden Sie hier zum Unterschreiben teurer Versicherungen überredet, die sich im Nachhinein als nutzlos entpuppen.  Schließen Sie auch nie einen angeblichen Kreditvertrag mit einem vermeintlichen Kreditvermittler bei Ihnen zu Hause ab. 
  • Prepaid-Kreditkarten.
    Eine weitere "Masche" unseriöser Kreditvermittler ist es, den vermeintlichen Antrag auf Kreditvermittlung mit einem Antrag auf Vermittlung einer Prepaid-Kreditkarte zu kombinieren. Dies ist eine Kreditkarte, auf der man einen Betrag erst einzahlen muss, um ihn dann ausgeben zu können. Einige Vertragskonstruktionen sind dabei so gestaltet, dass der Antrag auf Kreditvermittlung nur dann abgegeben werden kann, wenn auch eine Prepaid-Karte bestellt wird. Regelmäßig kommt in diesen Fällen kein Kreditvertrag zustande. Es wird aber per Nachnahmegebühr eine Prepaid-Kreditkarte an den Verbraucher gesandt und später dafür auch eine "Jahresgebühr" erhoben. Der Verbraucher hat im Ergebnis keinen Kredit erhalten, wohl aber eine ‒ meist überteuerte ‒ Prepaid-Kreditkarte, die er eigentlich gar nicht haben wollte.

  • Blindes Vertrauen bei Verweis auf Gewerbeordnung.
    Selbst, wenn Sofortkreditvermittler auf die Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung verweisen, sollte Ihnen beim Kreditantrag dennoch kein blindes Vertrauen entgegengebracht werden. Die behördliche "Zulassung" - das Gesetz spricht von Erlaubnis - ist im Wesentlichen eine Formsache und sagt nichts über die Angebote eines Darlehensvermittlers oder über seine Seriosität aus.

In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr darüber, worauf Sie bei einen Kreditanbieter achten sollten.

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